Eine Behandlungssitzung dauert ca. 45-60 Minuten.
In dieser Sitzung nehmen wir uns ausreichend Zeit für die Befundaufnahme und eine gezielte Behandlung.
Die Anzahl der Behandlungseinheiten richtet sich individuell nach Lage des Befundes.
Erfahrungsgemäß verhält sich die Genesungsdauer proportional zum zeitlichen Bestehen ihres köperlichen Anliegens.
Je kurzfristiger sie Ihr akutes Anliegen angehen, desto schneller lässt es sich im Optimalfall auch wieder lösen.
Eine vollumfängliche Behandlungssitzung erhalten Sie in meiner Praxis für 95,- Euro.
Ich besitze alle nötigen Voraussetzungen, damit Sie sich meine osteopathische Leistung bei Ihrer Krankenkasse erstatten lassen können.
In welcher Höhe das erfolgt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Als Mitglied des Berufsverbandes Osteopathie e.V. (bvo) bin ich bei rund 100 Krankenkassen für Abrechnungszwecke gelistet.
Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, inwieweit Sie sich meine Leistung erstatten lassen können. Einige Krankenkassen fordern eine formlose, schriftliche Empfehlung für Osteopathie durch einen Arzt vor Beginn der osteopathischen Therapie ein, damit die Behandlung im Anschluss erstattungsfähig ist.
... erstatten die Behandlungskosten oft anteilig.
Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich noch nicht an der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen. In diesem Fall begleichen sie die Rechnung selbst. Des Weiteren gibt es gesetzliche Krankenkassen, die Osteopathie komplett erstatten.
Der Berufsverband Osteopathie e.V. (bvo) bietet den kostenfreien Service an, sich per Mausklick zu den Osteopathie-Erstattungsmodalitäten aller sich beteiligenden Krankenkassen weiterleiten zu lassen. Wenn Sie sich auf diesem Wege informieren möchten, klicken Sie bitte hier.
... erstatten die osteopathische Behandlungskosten meistens komplett.
Hier können Sie ggf. auch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Weitere Informationen zur Erstattung osteopathischer Behandlungskosten und zu berufspolitischen Entwicklungen finden Sie auf Osteokompass.
Ich weise freundlich darauf hin, dass der Rechnungsbetrag unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse in voller Höhe zu begleichen ist. Die Behandlungsvergütung findet in bar oder per Rechnung statt.